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Die richtige Rechtsform

Auch bei den Rechtsformen für Unternehmen gilt: die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht. Jede Gesellschaftsform bringt Vor- und Nachteile mit sich. Wichtig ist, dass der Unternehmer anhand der richtigen Kriterien den in seiner individuellen Situation richtigen Entscheid fällt.

Die Frage nach der richtigen Rechtsformstellt sich zunächst zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit.Sie ist aber auch bei Umstrukturierungen, Zusammenschlüssen und Nachfolgeregelungen jeweils neu zu beantworten. Statistischen Angaben zufolge entscheiden sich 52% aller Jungunternehmer für die Einzelunternehmung. Zu hoffen ist, dass dieser Entscheid das Resultat einer Überlegung ist.

Wer nämlich ohne Beachtung irgendwelcher Formalitäten eine wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, gilt nach der Vermutung des Gesetzes als Einzelunternehmer. Verfolgt man ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zusammen mit einem oder mehreren Partner(n), wird diese Zusammenarbeit als einfache Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft qualifiziert.

Schriftliche Verträge sind hierzu nicht nötig, die geschaffenen Tatsachen ziehen von selber die rechtliche Qualifikation nach sich.

Das Beispiel der Einzelunternehmung

In der Tat hat die Einzelunternehmung mancherlei Vorteile:

  • es braucht kein Mindestkapital
  • die Gründungsformalitäten sind einfach und kostengünstig
  • bis zu einem Umsatz von CHF 100'000.– besteht keine Buchführungspflicht
  • der Geschäftsinhaber hat grösstmögliche Entscheidungsfreiheit
  • der Unternehmensgewinn wird nur einmal und zwar beim Geschäftsinhaber besteuert.

Der Einzelunternehmer sollte sich aber auch bewusst sein, dass er mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens haftet. Im schlimmsten Fall ist dies für den Unternehmer und seine Familie existenzbedrohend.

Die wesentlichsten Kriterien zur Wahl der Rechtsform

Die folgenden Kriterien sind bei der Wahl der Rechtsformausschlaggebend:

Kapital

Das vorgeschriebene Mindestkapital ist je nach Rechtsform verschieden. Bei der GmbH beträgt es CHF 20'000.–, bei der Aktiengesellschaft CHF 100'000.–. Personengesellschaften (z.B. die Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) benötigen kein Gesellschaftskapital.

Haftung

Die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft) haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Bei Personengesellschaften haftet neben der Gesellschaft der Unternehmer subsidiär auchmit seinemgesamten Privatvermögen (Ausnahme: Kommanditär). Es darf indessen nicht ausgeblendet werden, dass auch bei den juristischen Personen eine persönliche Haftung der verantwortlichen Organe möglich ist. Der Untergang einer Unternehmung wurde früher oft als unternehmerisches Risiko abgetan. Heute steigt die Bereitschaft, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Organisation

Je nach Rechtsform ist der Handlungsspielraum begrenzt. Zu klären ist, ob und in welcher Form Kapitalgeber und Partner in die Unternehmung eingebunden werden sollen.

Sozialversicherung

Je nach Rechtsform sind gewisse Sozialversicherungen obligatorisch, freiwillig oder gar nicht vorhanden. Beispielsweise gilt der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH als Angestellter und hat nach seinemvollständigen Ausscheiden aus der Gesellschaft Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Dagegen ist der Inhaber einer Einzelunternehmung nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Steuern

Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind keine juristischen Personen – und sind deshalb als Unternehmung selber nicht steuerpflichtig. Jeder Inhaber einer Einzelfirma und jeder Gesellschafter einer Kollektiv- und Kommanditgesellschaft versteuert sein Privat- und Geschäftseinkommen sowie sein Privat- und Geschäftsvermögen nicht getrennt, sondern als Ganzes. Demgegenüber werden die juristischen Personen (darunter GmbH und AG) als von ihren Mitgliedern oder Anteilsinhabern unabhängige Steuersubjekte behandelt.

Bei Ausschüttungen zu Gunsten des Anteilseigners führt dies zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Unter dem Aspekt der Steueroptimierung spielen neben dem Standort der Unternehmung auch der Wohnort des Unternehmers, dessen Lohnhöhe und die betriebene Ausschüttungspolitik eine zentrale Rolle.

Worauf sollten Sie achten?

  • Evaluieren Sie die Rechtsform Ihrer Unternehmung aufgrund aller Ihnen bekannten Faktoren und Kriterien
  • Überprüfen Sie die getroffene Wahl periodisch
  • Denken Sie voraus: Im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen empfiehlt sich in aller Regel die Rechtsform einer juristischen Person
  • Zögern Sie nicht Fachleute beizuziehen